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OBLIGATORISCH vs FAKULTATIV

Obligatorio vs Facultativo

(comp.) Justo Fernández López

Diccionario de lingüística español y alemán

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Vgl.:

Fakultativ

 

„Was nicht getilgt werden darf, weil der verbleibende Rest sonst ungrammatikalisch würde (Gegensatz: fakultativ); darf als grammatisches Merkmal nicht mit dem kommunikativen Merkmal „notwendig“, „sinn-notwendig“ verwechselt werden.“

[Engel, U.: Deutsche Grammatik, S. 877]

Obligatorisch vs. Fakultativ [lat. obligatio ‘Verpflichtung’, facultas ‘Möglichkeit’, optio ‘Wahl’].

Eigenschaften von Regeln, die die Bedingung ihrer Anwendung spezifizieren. Die Unterscheidung gilt für alle Beschreibungsebenen und spielt besonders bei der syntaktisch-semantischen Beschreibung der Satzstruktur auf der Basis der Verbvalenz eine Rolle: Im Unterschied zu den valenzunabhängigen Elementen im Satz (z. B. freie Adverbiale, Attribute) ist bei den valenznotwendigen Aktanten zu unterscheiden zwischen obligatorisch unter allen Umständen zu besetzenden Valenzstellen und solchen, die unter bestimmten Kontextbedingungen nicht (d. h. fakultativ/optional) zu besetzen sind. Vgl. Gretel schreibt an Katharina einen Brief vs. Gretel schreibt (irgendetwas), aber: Gretel gibt Katharina einen Brief vs. *Gretel gibt Katharina. Diese strukturell begründete Unterscheidung bezieht sich ausschließlich auf gramm. Vollständigkeit bzw. Wohlgeformtheit, sie deckt sich nicht immer mit semantisch-pragmatischen Aspekten wie Vollständigkeit und Differenzierung der Information.“ [Bußmann, H., S. 542]

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